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Titandioxid in Nahrungs- und Arzneimitteln


Bild mit unterschiedlichen Tabletten und Kapseln

Titandioxid ist eine chemische Verbindung, die als Weißpigment vielfältig eingesetzt wird. Generell sorgt es für kräftige Farben und ein hohes Deckvermögen. Einsatzbereiche finden sich im Kosmetikbereich z.B. bei Zahnpasta oder Sonnencreme, bei Wandfarbe, der Papierherstellung, in der Textilindustrie oder in Nahrungsmitteln als Lebensmittelzusatzstoff E171.

In der jüngeren Vergangenheit ist die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff in die Kritik geraten, da mögliche Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Hintergrund des Verbots sind Tierversuche, die sich allerdings nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragen lassen. In diesen Tierversuchen führte die Gabe von Titandioxid zu Entzündungsreaktionen, die wiederum zu möglichen Schädigungen des Lungen- und Darmgewebes, sowie der Erbsubstanz geführt haben könnten. Das Thema wurde anschließend von unterschiedlichen Medien aufgenommen und stark verzehrt dargestellt ("Fußbodenlack in Lebensmitteln"). Grundsätzlich wurden die Tierversuche mit Nanomaterial, also kleinsten Teilchengrößen von Titandioxid durchgeführt. Dieses Nanomaterial liegt im Lebensmittelzusatzstoff E171, dem Farbpigment, nicht vor, weshalb die Diskussion rein wissenschaftlich und rechtlich eigentlich nicht begründbar ist. Eine Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) geht aktuell so weit, dass eine Wirkung auf das Erbgut nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann.

Unter anderem aufgrund der öffentlichen Diskussion und der verzehrten Darstellung wurde in einem ersten Schritt ein Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln ausgesprochen. Ab dem 07.08.2022 ist das Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln mit diesem Inhaltsstoff verboten, der Abverkauf von bereits produzierter Ware ist bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erlaubt.

Die Ruhrpharm AG hat bereits vor dem Beginn der öffentlichen Diskussion begonnen das gesamte Portfolio der Nahrungsergänzungsmittel zu verändern. In unseren Produkten fand und findet sich Titandioxid in den Hartkapseln, wo es als Farbpigment für die bekannten, deckenden Farben sorgt. Fast alle Produkte sind bereits heute frei von Titandioxid, die letzten verbliebenen Produkte werden mit der nächsten Charge umgestellt. Gleichzeitig nutzen wir diese Gelegenheit und ändern unsere Produkte hin zu Vegi-Kapseln, also Kapseln frei von Gelatine, um auch hier dem vielfachen Kundenwunsch zu entsprechen.

Bei Arzneimittel zeigt sich ein anderes Bild. Hier wird Titandioxid unter anderem als Retardmittel eingesetzt, dass die Abgabe der Wirkstoffe in den Körper über einen längeren Zeitraum ermöglicht. Ein weiterer Nutzen ist die Fähigkeit von Titandioxid, UV-Licht zu Blocken und so die Wirkstoffe vor UV-Strahlung zu schützen. Bei Arzneimitteln stehen also nicht die kräftige Farbe und das hohe Deckvermögen im Vordergrund, sondern tatsächlich die Wirkung für Patientinnen und Patienten. Hier einen Ersatzstoff zu finden, gestaltet sich deutlich schwieriger, da dies große Eingriffe in den Herstellprozess und damit die Arzneimittelzulassung bedeutet. Bei solch einer Änderung muss sichergestellt sein, dass das Arzneimittel auch mit einem Ersatzstoff sicher und zuverlässig wirken kann. Aufgrund der unklaren, zum Teil widersprüchlichen wissenschaftlichen Bewertung sind Arzneimittelhersteller und Zulassungsbehörden im regen Austausch, ob solch ein Verbot für Arzneimittel verhältnismäßig ist. Einen Ersatz in Arzneimitteln mit den gleichen Eigenschaften zu finden ist schwierig bis unmöglich, je nachdem welche Funktion das Titandioxid im Arzneimittel erfüllt. Aktuell ist und bleibt Titandioxid in Arzneimitteln daher erlaubt. Dennoch prüft die Ruhrpharm AG bereits unterschiedliche Möglichkeiten, wie Titandioxid in unseren Arzneimitteln ersetzt werden kann.