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Selbstmedikation – OTC


Selbstmedikation – OTC

Wieso eigentlich keine Rezeptpflicht?

Medikamente zur Selbstmedikation – auch »over the counter« (OTC)-Präparate genannt – können aus der Rezeptpflicht entlassen werden, wenn sie einen vorteilhaften Nutzen durch positiven Einfluss auf den Gesundheitszustand oder Krankheitssymptome nachweisen und sehr geringe Risiken beim Einsatz ohne ärztliche Überwachung zeigen. Zudem dokumentiert die Zulassung, behördlich geprüft, die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels. Darüber hinaus stehen zur Selbstmedikation nur Arzneistoffe zur Verfügung, für die bereits jahrelange positive Erfahrungen vorliegen.

Was sagt das »Grüne Rezept« aus?

Oftmals werden Arzneimittel zur Selbstmedikation über ein grünes Rezept verordnet. Es zeigt, dass die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels für therapeutisch sinnvoll und zweckmäßig gehalten wird. So ist auch in der Apotheke klar, welches Arzneimittel konkret nach ärztlicher Auffassung abgegeben werden soll. Außerdem dient es – zusammen mit der Quittung aus der Apotheke – den Krankenkassen als Nachweis, dass eine Satzungsleistung auf ärztliche Verordnung in Anspruch genommen wird.

Wieso dennoch Apothekenpflicht?

Arzneimittel zur Selbstmedikation können neben der therapeutischen Wirkung auch Wechselwirkungen und Nebenwirkungen haben, wenn auch meist deutlich seltenere und geringere als Präparate mit Verordnungspflicht. Apotheken sind daher als kompetente, pharmazeutische Anlaufstelle zur Abdeckung des Beratungsbedarfs und Verbraucherschutzes durch persönlichen Kontakt unabdinglich. Mit ihrem Notdienstplan leisten sie auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und flächendeckenden Entlastung des Gesundheitssystems, denn viele gesundheitliche Anliegen können bereits dort geklärt werden. So werden nicht notwendige Praxisbesuche überflüssig und erforderliche aufgezeigt.

Erstattung über Satzungsleistungen der GKV

Nachdem ab 2004 die Erstattung rezeptfreier Arzneimittel durch die gesetzlichen Krankenversicherungen weitestgehend ausgesetzt war, können diese seit 2012 im Rahmen ihrer jeweiligen Satzungen selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie OTC-Arzneimittel in die Erstattung aufnehmen. Das ist ein großer Erfolg des Bundes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der sich dafür eingesetzt hat. Mittlerweile bieten mehr als die Hälfte aller gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine Rückerstattung für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel im gewissen Umfang an. Das fördert den Versorgungswettbewerb unter den Krankenkassen und bildet einen Mehrwert für die Versicherten.

Arzneimittel »Made in Germany/EU«

»Made in Germany/EU« ist für OTC-Arzneimittel herstellende Unternehmen nicht nur ein Siegel für höchste Qualität, sondern auch ein Bekenntnis zu Regionalität. Denn sie sind durch ihre Forschung und Entwicklung in Spitzenprodukte oft ohne Fremdinvestition ein wichtiger und nachhaltiger Wirtschaftszweig. Während viele mit dem Begriff Pharmaindustrie »Big Pharma« verbinden, besteht der zahlenmäßig überwiegende Teil der Branche aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. 93 % der Arzneimittel herstellenden Unternehmen in Deutschland beschäftigen weniger als 500 Mitarbeiter. Durch den überdurchschnittlich hohen Anteil wirtschaftlicher Aktivität am Unternehmensstandort Deutschland verhindern sie Engpässe und sichern so die Arzneimittelversorgung.

Fragen Sie einfach direkt bei Ihrer Kasse nach, welche Satzungsleistungen Sie wie in Anspruch nehmen können. Eine umfangreiche Auflistung der Krankenkassen, die OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstatten, können Sie hier einsehen: Erstattungsliste des BPI.

Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.; Positionspapier »Selbstmedikation – Effiziente und sichere Gesundheitsversorgung« (2021)