Möglichkeiten und Grenzen der Selbstmedikation


Möglichkeiten und Grenzen der Selbstmedikation

Bauchweh, Fieber, Heiserkeit: Wenn Beschwerden auftreten, geht der erste Weg bei vielen Menschen in die Apotheke und nicht zum Arzt. Die Selbstmedikation geht dem Arztbesuch oft voraus. Dabei gibt es für Patienten einiges zu beachten.

Behandelt sich ein Patient ohne Einbindung eines Arztes, sprechen Experten von Selbstmedikation. Vor allem bei leichten Erkrankungen und Alltagsbeschwerden greifen Verbraucher zu rezeptfreien Arzneimitteln. Denn ohne Rezept sind diese in Apotheken, Drogerien oder dem Internet ganz einfach zu kaufen. Dasselbe gilt für Nahrungsergänzungsmittel, die fast jeder Supermarkt im Angebot hat.

Die große Auswahl an Produkten zur Selbstmedikation bietet sowohl Patienten als auch gesunden Menschen gleichermaßen die Möglichkeit

Ob Arzneimittel, Nahrungsergänzung oder Medizinprodukt: Vom Ottonormalverbraucher kaum bemerkt, unterscheidet der Gesetzgeber ganz präzise die verschiedenen Produktkategorien. Arzt und Ärztin wiederum berücksichtigen genau die verschiedenen therapeutischen Ansätze. Zur Orientierung bietet die MEDKO-Redaktion einen Überblick über die verschiedenen Kategorien und Produkte der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Selbstmedikation.

Fit und vital durch Nahrungsergänzungsmittel

Vitamine, Mineralstoffe oder Mikronährstoffe sind hier dosiert und speziell kombiniert. Wie der Name schon sagt, dienen Nahrungsergänzungsmittel der Ergänzung und keinesfalls dem Ersatz einer ausgewogenen Ernährung. Nahrungsergänzungsmittel gibt es als Tabletten, Pulver, Kapseln oder Ampullen. Im Gegensatz zu Arzneimitteln werden sie aber nicht zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt. Durch ihre oft hohe Dosierung können sie einen erhöhten Nährstoffbedarf ausgleichen, wo dies sinnvoll ist. Das kann bei einer speziellen Diät medizinisch ratsam sein oder bei einer bestimmten Medikamenteneinnahme während einer Schwangerschaft.

Nahrungsergänzungsmittel können die Gesundheit erhalten und Krankheiten vorbeugen. Sie enthalten keine pharmakologisch wirksamen Stoffe, haben keine Nebenwirkungen und sind darum frei verkäuflich. Unter Umständen kann es vorkommen, dass der Körper durch Nahrungsergänzungsmittel zu viele Vitamine oder Mineralstoffe aufnimmt. Daher plant die Europäische Union, für den täglichen Bedarf eines gesunden Menschen neben den empfohlenen Mindestmengen auch Höchstmengen einzuführen.

Rezeptfreie Arzneimittel

Arzneimittel haben im Körper eine medizinische Wirkung. Sie sollen Krankheiten heilen, lindern oder verhüten. Sehr wichtig ist der Unterschied zwischen rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln. Ein Rezept kann nur ein Arzt oder eine Ärztin ausstellen, und ein Patient muss das Rezept in einer Apotheke vorlegen oder es an eine Versandapotheke schicken. Rezeptfreie Arzneimittel wiederum lassen sich in apothekenpflichtige und freiverkäufliche unterteilen. Letztere können Verbraucher sogar im Supermarkt und in der Drogerie kaufen.

Arzneimittel unterliegen einem besonderen Schutz. Bevor ein Arzneimittel verkauft werden darf, muss es ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das die Unbedenklichkeit, Qualität und Wirksamkeit prüft und belegt.

Medizinprodukte: Brille, Verband, Herzschrittmacher & Co.

Die große Palette medizintechnischer Verfahren und Produkte fasst man unter dem Stichwort Medizinprodukt zusammen. Zu ihnen zählen neben den klassischen Hilfsmitteln wie Kathetern, Herzschrittmachern, Implantaten oder Bandagen auch Sehhilfen. Außerdem gibt es so genannte stoffliche Medizinprodukte wie Tränenersatzflüssigkeit, Heilerden oder Meerwasser-Nasensprays. Medizinprodukte haben mit Arzneimitteln vieles gemeinsam. Sie dienen der Erkennung, Linderung und Behandlung von Erkrankungen. Im Gegensatz zu Arzneimitteln wirken sie aber nicht pharmazeutisch, sondern rein physikalisch.

Diätetische Lebensmittel ergänzen ärztliche Therapien

Viele Beschwerden lassen sich durch eine gezielte Ernährung lindern. Für Patienten reicht oft eine reine Ernährungsumstellung oder die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln nicht aus. Dann geht es nicht mehr um Selbstmedikation, sondern um ärztliche Begleitung. Das ist beispielsweise bei Krebsleiden der Fall, wenn die Fähigkeit zur Aufnahme normaler Lebensmittel und Nährstoffe gestört ist. Dann kommen spezielle Lebensmittel mit Vitaminen und Mineralstoffen in hochdosierter Form zum Einsatz. Anders als Nahrungsergänzungsmittel werden diese bilanzierten Diäten für besondere medizinische Zwecke entwickelt.

Diätetische Lebensmittel sollten Betroffene nur unter ärztlicher Aufsicht einsetzen. Der Verwendungszweck der bilanzierten Diäten muss mit einer Formulierung wie "Zum Diätmanagement von ." versehen sein. Auf der Verpackung ist auch vermerkt, für welche Beschwerden oder Krankheiten das Präparat vorgesehen ist. Es dient weder der Vorbeugung noch der Behandlung einer Erkrankung, anders als Arzneimittel, sondern ist nur dazu da, einen spezifischen Nährstoffbedarf zu decken. Diätische Lebensmittel sind zur Ergänzung und Optimierung eines medizinischen Therapiekonzepts vorgesehen.

Schützen und pflegen mit Kosmetika

Körper- und Gesichtspflegeprodukte wie Shampoo, Duschgel, Cremes und Lotionen, Deodorants, Parfüme, Sonnenschutzmittel, Zahnpflegemittel und Badezusätze - kosmetische Mittel sind vielfältige Stoffe oder Gemische. Vor allem sollen sie pflegen, schützen, reinigen und parfümieren. Kosmetika kommen nur äußerlich mit Körperteilen wie der Haut und den Lippen, den Haaren und Nägeln, den Zähnen und den Mundschleimhäuten oder den intimen Regionen in Berührung.

Eine Abgrenzung zu anderen Produkten, vor allem zu Arzneimitteln, ist nicht immer ganz einfach. Grundsätzlich spricht man nicht mehr von einem kosmetischen Mittel, wenn es innerlich angewendet wird. Außerdem dürfen Kosmetika nicht pharmakologisch wirken, im Körper also keine biochemischen Reaktionen hervorrufen. Aus diesem Grund zählt eine Schmerzsalbe nicht zu den Kosmetika, sondern zu den Medikamenten.

Rückerstattung möglich: So gibt es Geld zurück von der Krankenkasse

Richtig eingesetzt und dosiert stellen rezeptfreie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel eine sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen Therapie dar. Die gute Nachricht für gesetzlich krankenversicherte Patienten lautet, dass seit dem Jahr 2012 die Krankenkassen wieder die Möglichkeit haben, Geld zu erstatten. Diese so genannten kassenindividuell festgelegten Satzungsleistungen umfassen u.a. nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente. Wer ein grünes Rezept vom Arzt und den Zahlungsbeleg der Apotheke aufhebt, kann beides seiner Krankenkasse vorlegen. Weitere Infos und eine Liste mit den spezifischen Regelungen Ihrer Krankenkasse finden Sie auch online unter: www.ruhrpharm.de/news/krankenkassen_erstatten_otc-arzneimittel.html