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Verpflichtende Angaben auf Rezepten


Verpflichtende Angaben auf Rezepten

Zum 01.07.2015 ist die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) in Kraft getreten.

Das Muster 16 für Arzneimittel und Medizinprodukte muss seitdem die Telefonnummer und den ausgeschriebenen Vornamen des verordnenden Arztes beinhalten. Dies soll den Apotheken bei eventuellen Rückfragen die Kontaktaufnahme mit dem verordnenden Arzt erleichtern. Auch im Notfalldienst ist dies zu beachten. (KVWL kompakt, praxisintern 3/2015)

In der Praxissoftware können Sie den Arztstempel meistens selber anpassen. Ggf. ist eine Kontaktaufnahme mit dem PVS-Anbieter notwendig.

Zusammenfassend muss das Muster 16 bzw. der Arztstempel folgende Angaben enthalten:

Ohne diese Angaben sind Rezepte ab dem 01.07.2015 nicht mehr gültig.
Quelle: KVWL

Die entsprechenden Gesetzestexte können Sie nachfolgend einsehen:
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten