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Immer mehr Kranken­kassen erstatten OTC-Arznei­mittel


Immer mehr Krankenkassen erstatten OTC-Arzneimittel

OTC-Arzneimittel waren lange Zeit erstattungsfähig, bis sie im Jahr 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden.

Diese strikte Regelung wurde jedoch mit Beginn des Jahres 2012 durch das Versorgungsstrukturgesetz wieder aufgeweicht. Seitdem haben Krankenkassen die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente im Rahmen der kassenindividuell festgelegten Satzungsleistungen zu erstatten. Fast 60 Kassen machen mittlerweile derartige Angebote, im Jahr 2012 waren es erst rund 30.

In der Regel müssen Versicherte die entsprechenden OTC-Arzneimittel zunächst in der Apotheke bezahlen und können die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bis zu einer bestimmten jährlich begrenzten Summe bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Fragen Sie einfach direkt bei Ihrer Kasse nach, welche Satzungsleistungen Sie wie in Anspruch nehmen können. Eine umfangreiche Auflistung der Krankenkassen, die OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstatten, können Sie hier einsehen: Liste der Krankenkassen.

Bitte beachten: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.