Health Claims Verordnung


Health Claims Verordnung

Im Jahr 2012 hat die EU-Kommission eine Verordnung erlassen, die regelt, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen (»health claims«) zu Werbezwecken zulässig sind. Bis zu diesem Zeitpunkt war es möglich, Werbeslogans auf Lebensmittelverpackungen aller Art zu platzieren, die Verbraucher:innen suggerierten, dass der Inhalt besonders förderlich für Körper und Gesundheit wäre.

Drei Arten von Aussagen

In der EU-Verordnung werden solche Aussagen in drei Arten unterteilt: erstens Aussagen zum Nährwert, also der Hinweis, dass ein Nährstoff in besonders hoher Menge enthalten ist, zweitens Aussagen, die einen positiven Zusammenhang zwischen einem Nährstoff und der menschlichen Gesundheit herstellen, und drittens Aussagen, dass ein Nährstoff das Risiko für die Entwicklung einer bestimmten Krankheit senkt.

Immer noch nicht geregelt

In der Schwebe befindet sich eine Regelung zu solchen Aussagen über Pflanzeninhaltsstoffe. Bis eine Prüfung der Wirksamkeit vorliegt, gelten also Übergangsfristen, sodass pflanzliche Lebensmittel weiterhin mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden dürfen, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Die Trennung zwischen Lebensmitteln mit pflanzlichen Inhaltsstoffen und zugelassenen, pflanzlichen Arzneimitteln verwischt daher und eine Unterscheidung bleibt für die Verbraucher:innen erschwert.

Ruhrpharm wirkt

Bereits im Jahr des Inkrafttretens hat Ruhrpharm die Health Claims Verordnung der EU-Kommission vollständig und fristgerecht umgesetzt. Die Änderungen betreffen die Aussagen auf Packungen, Packungsbeilagen und Informationsmitteln mit Gesundheitsbezug.

Wir wirken!